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Bedingungen
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Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen telefonisch oder schriftlich aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen einverstanden.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Die Anmeldung kann bei Ihrem Reisebüro oder direkt beim Veranstalter (VA) erfolgen. Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung an Ihr Buchungsbüro bzw. an Sie, falls Sie sich direkt beim VA angemeldet haben.
1.2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.3. Bitte benachrichtigen Sie uns oder Ihr Reisebüro umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Fall werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

2. Bezahlung
2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte, die auf der Reisebestätigung/ Rechnung (bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesenen 20% Anzahlung von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für die Reiseversicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen an VA sind gemäß § 651 k BGB Insolvenz gesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
2.2. Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten.
2.3. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren. Vorausgesetzt es liegt nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

3. Leistungen, Preise
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem KataProspekten sowie sie Vertragsgrundlage geworden sind sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des VA.
3.2. Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den im KataProspekten ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3. Fahrtausweis gilt nur für die darin angegebenen Reisezeiten und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern in Ihrem gebuchten Ferienhotel. Die Buchung eines halben Doppelzimmers eines Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist nur dann möglich, wenn das Kind 100 % bezahlt (falls im Katalog nicht ausdrücklich anders ausgewiesen).
3.6. Kinderermäßigung: Kinder unter angegebenem Alter. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung von zwei voll zahlenden Reisegästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Zwei Kinder in Begleitung von zwei voll zahlenden Gästen werden, im Doppelzimmer mit 2 Zustellbetten, im Appartement oder in der Zimmer-Suite untergebracht (In Kroatien erhalten die Kinder (je 2) extra Zimmer). Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z. B. VP Zuschlag. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Katalogen.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückfahrt, bei unserer Reiseleitung über die genauen Abfahrtsstellen/-zeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.
4.2. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Straßengebühren, Spritkosten, Mwst. in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 3 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie können vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen müssen Sie den Rücktritt auf jeden Fall schriftlich erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei PP Reisen Reiseveranstalter International.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögl. anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, wie folgt:
  Ferienwohnung Hotel
bis 30 Tage vor Reisebeginn 10% 10%
ab 29. bis 22. Tage vor Reisebeginn 25% 20%
ab 21. bis 15. Tage vor Reisebeginn 40% 35%
ab 14. bis 08. Tag vor Reisebeginn 75% 65%
ab 07. bis 02. Tag vor Reisebeginn 80% 70%
1. Tag vor Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn. 100% 100%

5.4. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Reiseauftragsnummer Ihrem Reisebüro mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart und Zustiegsorte vorgenommen, erheben wir bei Auto- und Busreisen bis 35 Tage, jeweils vor Reiseantritt, 30 € je Reiseanmeldung, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt 30 € je Wohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen 10 €. Namenänderung 20 € pro Namen. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der, von Ihnen gebuchten Reise möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung sowie eine Umbuchung von einer aus PP Reisen Katalog auf eine andere Reise aus anderen Katalogen ist nicht möglich.
5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von 20 € pro Person zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.7. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.

6. Reiseversicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Ein späterer Abschluss ist nur möglich, wenn dies innerhalb der nächsten 21 Tage. Liege zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss sofort bei Buchung erfolgen. Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der Hanse Merkur Reiseversicherung AG, Hamburg abgeschlossen. Die Prämien sind in dem jeweiligen Katalog dargestellt und im Reisebüro zu erfahren. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir das Komfortschutzpaket .Der Abschluss sollte bei der Reisebuchung erfolgen. Bei Reiserücktritt wird die Prämie unter Abzug des Anteils der Reiserücktrittskosten-Versicherung erstattet. Wenn ein Versicherungsfall eintritt ist die Hanse Merkur Versicherung AG, 20352 Hamburg, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, das die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 3 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.

8. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 j BGB kündigen.

9. Gewährleistung
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb von 30 Tagen nach Rückkehr Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie im Eigeninteresse, am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Busreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige an Ort und Stelle bei dem Busfahrer erstatten, der die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
9.3. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.

10. Haftung, Verjährung
10.1. Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara. Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Unsere Rechte und Pflichten nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
10.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, worauf wir in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
10.3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich, vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10.4. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann , wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
10.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Komfortschutzpakets in Ihrem Reisebüro.
10.6. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche, müssen Sie innerhalb eines Monats, nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
10.7. Reisebüros sind nicht zu Entgegennahmen von Anspruchsanmeldungen befugt.
10.8. Diese Ansprüche verjähren 6 Monate nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise, es sei denn, sie beruhen auf einem von uns zu vertretenden anfänglichen Unvermögen. Die Verjährung ist bis zur schriftlichen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt. Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.

11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
11.1 Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie anderer Nationalität müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
11.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
11.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.

12. Allgemeine Bestimmungen
12.1. Alle Angaben in unseren Katalogen/Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

12.2. Mit der Veröffentlichung neuer Kataloge/Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
12.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden und berechtigt P.P. Reisen Reiseveranstalter International zur Anfechtung des Reisevertrages.
12.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

 
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